Die gesetzlichen Regelungen zur Abgabe von Steuererklärungen sind in unserem Land besonders umfangreich und kompliziert. Die Erstellung Ihrer eigenen Steuererklärungen eröffnet Ihnen trotz der umfassenden gesetzlichen Regelungen Möglichkeiten der Gestaltung zur Minimierung der Steuerlast.

Die optimale Lösung für Ihre individuelle Situation zu finden, ist eine herausfordernde Aufgabe, der wir uns immer wieder gerne stellen.

Egal ob Unternehmer, Freiberufler, Privatperson, Personen- oder Kapitalgesellschaft, wir übernehmen für Sie die Erstellung jede Art von Steuererklärungen und prüfen danach die von der Finanzverwaltung erlassenen Bescheide auf Richtigkeit.

Gegebenenfalls legen wir in Abstimmung mit Ihnen Einspruch ein, beantragen die Aussetzung der Vollziehung des Bescheides, wenn die Forderungen aus unserer Sicht unbegründet sind und vertreten Sie vor dem Finanzgericht, wenn die Durchsetzung Ihrer und unserer Rechtsauffassung das erfordert.

Im Rahmen der betrieblichen Steuererklärungen bieten wir folgende Leistungen an:

  • Umsatzsteuererklärung
  • Körperschaftssteuererklärung
  • Gewerbesteuererklärung
  • Feststellungserklärungen und sonstige betriebliche Steuererklärungen
  • Kommunikation mit dem Finanzamt
  • Fristverlängerungs- und Stundungsanträge
  • Anpassungsanträge für Steuervorauszahlungen
  • Prüfung der Steuerbescheide
  • Rechtsbehelfsverfahren gegen unrichtige Verwaltungsakte

Im Rahmen der privaten Steuererklärungen bieten wir folgende Dienstleistungen an:

  • Einkommensteuererklärung
  • Gesonderte & einheitliche Gewinnfeststellungen
  • Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung und Nichtveranlagung
  • Erbschafts- und Schenkungssteuererklärungen
  • Kommunikation mit dem Finanzamt
  • Prüfung der Steuerbescheide
  • Fristverlängerungs- und Stundungsanträge
  • Anpassungsanträge für Steuervorauszahlungen
  • Rechtsbehelfsverfahren gegen unrichtige Verwaltungsakte

Soweit eine Übermittlung der Steuererklärungen elektronisch erforderlich und möglich ist, übernehmen wir den Datenversand mittels Elster-Schnittstelle für Sie.

Gern prüfen wir auch, ob Sie als Bezieher von Renten oder Pensionen unter die Abgabepflicht für Einkommensteuererklärungen fallen und fertigen diese dann bei Bedarf für Sie an.