Die Lohn- und Finanzbuchhaltung sind schwierige, zeit- und arbeitsintensive Aufgaben, die jeder Unternehmer mit eigenen Mitarbeitern zum Nachweis seiner verschiedensten finanziellen Unternehmensaktivitäten erbringen muss.

Laufende, kaum noch nachvollziehbare Änderungen im Steuer- und Sozialversicherungsrecht verkomplizieren diese Aufgaben regelmäßig. Der damit verbundene Aufwand ist für kleine und mittelgroße Unternehmen kaum noch zu bewältigen.

Gerne nehmen wir Ihnen diese unangenehme Aufgabe ab und entlasten Sie von diesen Tätigkeiten. Sie können sich mit unserer Hilfe voll und ganz auf das Wesentliche Ihres Unternehmens konzentrieren und die Wünsche Ihrer Kunden erfüllen.

Die Lohn- und Finanzbuchhaltung wird Ihnen als Informationsinstrument helfen, unternehmerische Entscheidungen präzise treffen zu können und uns in die Lage versetzen, Sie optimal zu beraten.

Im Rahmen der Finanzbuchhaltung bieten wir folgende Leistungen an:

  • Einrichtung und Erstellung der Buchführung auf der Grundlage der uns übergebenen Belege und Kontoauszüge
  • Gegebenenfalls auch Vorbereitung der Belege zur Erstellung der Buchhaltung (Sortierung der Belege, kopieren der Thermobelege, Scannen der Beleg usw.)
  • Hilfeleistung und Überwachung der von Mandanten erstellten Buchführungen
  • Prüfung der Belege hinsichtlich richtiger und vollständiger Angaben
  • Unterstützung bei der Kassenbuchführung und Bereitstellung geeigneter Software zur Führung weiterer Nebenbücher
  • Anfertigung Betriebswirtschaftliche Auswertungen und Statistiken
  • Erstellung der Umsatzsteuer-Voranmeldungen
  • Anlagenbuchführung und Offene-Posten-Buchführung
  • Auf Wunsch übernehmen wir auch die Abwicklung des Zahlungsverkehrs

Im Rahmen der Lohnbuchhaltung bieten wir folgende Leistungen an:

  • Einrichtung der Lohn- und Gehaltsabrechnung
  • Erstellung der monatlichen Lohn- und Gehaltsabrechnungen
  • Übermittlung der Beitragsnachweise an die verschiedenen Krankenkassen
  • Anfertigung und Versand der Lohnsteuer-Anmeldungen
  • Fristgerechte An- und Abmeldung von Mitarbeitern
  • Berücksichtigung von Direktversicherungen und vermögenswirksamen Leistungen, Nettolohnvereinbarungen, Reisekostenabrechnungen
  • Berechnung & Berücksichtigung von Sachbezügen, Urlaubsentschädigungen, Überstunden und sonstigen Einmalzahlungen
  • Abrechnung polnischer Arbeitskräfte mit SV-Beiträgen in Polen (ZUS)